TarifeVersicherungsleistungenIn der obligatorischen Grundversicherung vergütet die Krankenkasse nur Pflege-Leistungen, wie ärztlich angeordnete Pflege. Die Rückvergütung durch die Krankenkasse (nach Abzug der Franchise) erfolgt nur, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.Die hauswirtschaftlichen Leistungen sind in der obligatorischen Grundversicherung nicht eingeschlossen. Die Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen an, welche Beiträge an hauswirtschaftliche Leistungen ausrichten. Wir empfehlen Ihnen, sich durch Ihre Krankenversicherung beraten zu lassen. VerrechnungUnsere Dienstleistungen verrechnen wir monatlich. Die kassenpflichtigen Leistungen (Pflege) werden von den übrigen getrennt ausgewiesen.Mit unserer Rechnung erhalten Sie das Original der ärztlichen Verordnung zurück. Für die Rückvergütung von Leistungen durch Ihre Krankenkasse, senden Sie sowohl das Original der Rechnung als auch das Original der ärztlichen Verordnung an Ihre Krankenversicherung. » zur Tarifübersicht |
